FAQ

Falschparker

Haben Sie eine Frage zu einem Zahlschein oder einer Zahlungsaufforderung?

Wir haben für Sie die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt. Sollten Sie für Ihr Anliegen keine passende Antwort gefunden haben, kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular.

Wo finde ich Informationen zur geltenden Parkordnung und den Nutzungsbedingungen?

Die an den von uns betreuten Standorten geltenden Nutzungsbedingungen findet man vor Ort am Parkplatz (Einfahrtsbereich) bzw. sind nachstehend zum Download abrufbar:

 

Standorte mit Parkscheinautomaten

Standorte mit Gratisparkzeitüberwachung

Wo finde ich Informationen zum Thema Datenschutz?

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: Datenschutz

Sind die Parkplätze ausreichend beschildert?

Die Beschilderung ist omnipräsent und gut sichtbar auf den Parkplätzen angebracht. Bei unserer Beschilderung vor Ort (Einfahrtsschild und weitere Hinweisschilder am Standort selbst) legen wir großen Wert darauf, Sie ausreichend und übersichtlich über die gültige Parkordnung zu informieren und somit etwaige Missverständnisse bei der Nutzung des Parkplatzes zu vermeiden.

Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung bekommen?

In diesem Fall wurde Ihr Fahrzeug auf einem von uns betreuten Standort entgegen der vor Ort ausgewiesenen, gültigen Nutzungsbedingungen abgestellt vorgefunden. Aufgrund dieses Verstoßes wurde Ihnen eine Zahlungsaufforderung übermittelt bzw. hinterlegt.

Warum wurde mir trotz Parkticket ein Zahlschein ausgestellt?

Hier wurde bei der Kontrolle durch unser Überwachungspersonal leider kein, ein nicht lesbares, oder ein nicht mehr gültiges Parkticket hinter der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges vorgefunden.

Ich habe innerhalb der gültigen Parkdauer geparkt, jedoch vergessen, ein Parkticket zu hinterlegen. Muss ich trotzdem bezahlen?

Ja. Leider ist es uns ohne hinterlegtem Parkticket nicht möglich, die tatsächliche Parkdauer zu ermitteln und somit festzustellen, ob die vor Ort gültige maximale Parkdauer bzw. die Nutzungsbedingungen eingehalten worden sind.

Ich habe einen Parkausweis nach § 29b der StVO hinterlegt – warum habe ich trotzdem einen Zahlschein erhalten?

Auf unseren Parkplätzen ist das Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ausschließlich mit einem gültigen hinterlegten Parkausweis für Behinderte nach § 29b der StVO und einem gültigen hinterlegten Parkticket gestattet bzw. muss die Einhaltung der gültigen maximalen Parkdauer beachtet werden.

Wo kann ich mich zum Sachverhalt äußern oder eine Beschwerde einreichen?

Damit eine sorgfältige Dokumentation jedes einzelnen Falles gewährleistet werden kann, bitten wir um Verständnis, dass Einsprüche ausschließlich schriftlich möglich sind. Um eine raschere Beantwortung Ihrer Anfrage sicherzustellen, verwenden Sie bitte unser Kontaktformular